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KONZEPT

FONDSKENNZAHLEN

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  • VERWAHRSTELLE-
  • KVG / VERWALTUNGSGESELLSCHAFT-

NACHHALTIGKEIT

Beschreibung

NACHHALTIGE INVESTITIONEN

Ein Mindestanteil von 20 % des Portfolios wird in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2, 17 der Offenlegungsverordnung (EU) 2019 / 2088 angelegt, die auf Basis ihres positiven Beitrags zu den UN Sustainable Development Goals identifiziert werden. Die Bewertung erfolgt dabei aktivitätsbasiert und orientiert sich daran, in welchem Umfang ein Unternehmen mit seinen Umsätzen zu den ökologischen oder sozialen Zielen beiträgt. Berücksichtigt werden nur Unternehmen, die anderen Nachhaltigkeitszielen nicht wesentlich schaden und die zugleich Mindeststandards guter Unternehmensführung erfüllen.

Foto: United Nations

Ein Mindestanteil von 20 % des Portfolios wird in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2, 17 der Offenlegungsverordnung (EU) 2019 / 2088 angelegt, die auf Basis ihres positiven Beitrags zu den UN Sustainable Development Goals identifiziert werden. Die Bewertung erfolgt dabei aktivitätsbasiert und orientiert sich daran, in welchem Umfang ein Unternehmen mit seinen Umsätzen zu den ökologischen oder sozialen Zielen beiträgt. Berücksichtigt werden nur Unternehmen, die anderen Nachhaltigkeitszielen nicht wesentlich schaden und die zugleich Mindeststandards guter Unternehmensführung erfüllen.

Ausschlusskriterien

  • Kohleförderung und -handel

    >30% Umsatz

  • Kohleförderung

    >25% Umsatz

  • Thermalkohleförderung

    >0% Umsatz

  • Ölsände

    >5% Umsatz

  • Fracking

    >5% Umsatz

  • Arktische Öl- und Gasbohrungen

    >5% Umsatz

  • Ölschiefer

    jegliche Involvierung

  • Schieferöl

    >30% Umsatz

  • Schiefergas

    >30% Umsatz

  • Tabakproduktion

    >5% Umsatz

  • Konventionelle Waffen

    jegliche Involvierung

  • Abgereichertes Uran (Produktion und Vertrieb)

    >5% Umsatz

  • Nuklearwaffen

    schwerwiegende Involvierung

  • Rüstungsgüter

    >10% Umsatz

  • Zivile Schusswaffen (Produktion und Dienstleistungen)

    >5% Umsatz

Portfoliomanager

  • Christian Sievers
    Christian SieversGeschäftsführer LAIC Vermögensverwaltung GmbH

Der ETF verfolgt einen regelbasierten und nachvollziehbaren Investmentansatz mit klar definierten Entscheidungs- und Risikoparametern.
Der ETF nutzt einen KI-optimierten Investmentprozess in Kombination mit menschlicher Erfahrung und Entscheidungsverantwortung.